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Brandenburg erlaubt dem Sexgewerbe erotische Massagen

Kabinett beschließt angesichts gering gestiegener Infektionszahlen einige Lockerungen und zugleich einige Verschärfungen

Aktuell werden im Land Brandenburg nur zwei Patienten wegen einer Infektion mit dem Coronavirus stationär im Krankenhaus behandelt und niemand muss beatmet werden. Zu Beginn der Coronakrise im Frühjahr waren Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen von der Politik damit begründet worden, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden müsse. Daran gemessen ist die derzeitige Lage entspannt. Trotzdem verschärft die rot-schwarz-grüne Landesregierung einige Regeln und behält andere unverändert bei - lockert zugleich aber auch bestimmte Vorschriften.

So werden »erotische Massagen ohne Geschlechtsverkehr« jetzt wieder erlaubt, wie Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung ankündigte. Für Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie in Geschäften droht dagegen künftig ein Bußgeld von 50 Euro. Wiederholungstäter und notorische Maskenverweigerer müssen sogar mit bis zu 250 Euro Bußgeld rechnen. Dazu stellte Innenminister Michael Stübgen (CDU) klar, wem die Maske versehentlich verrutscht, der müsse natürlich nicht bezahlen, wenn er die Maske nach Aufforderung anstandslos zurechtrückt, damit sie Mund und Nase korrekt bedeckt. Für die Durchsetzung der Maskenpflicht verantwortlich seien die Verkehrsbetriebe und der Handel, die Ordnungsamt oder Polizei zu Hilfe rufen können. Wem eine Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist, der muss nun ein ärztliches Attest vorweisen.

»Das Infektionsgeschehen in Brandenburg ist überschaubar«, räumte der Innenminister ein. Trotzdem gelte es weiter, Abstand zu halten und Masken zu tragen, »sonst waren alle Entbehrungen umsonst«. Stübgen betonte: »Eine Maske zu tragen ist ein Gebot der Mitmenschlichkeit.« Unbelehrbare werden ihm zufolge nun mit einem Bußgeld belegt. Damit hält sich Brandenburg an das, was zur Vereinheitlichung mit Bund und Ländern abgestimmt wurde. Nur Sachsen-Anhalt stehe vorerst beim Bußgeld noch abseits, heißt es.

Für private Feiern in Wohnungen und Eigenheimen nebst Grundstück führt Brandenburg eine Obergrenze ein. Mehr als 75 Personen dürfen sich dort bei solchen Anlässen nicht gleichzeitig aufhalten und sie müssen 1,50 Meter Abstand zueinander halten, wenn sie nicht zu einem Haushalt gehören. Bei Verstößen gegen die Obergrenze droht ein Bußgeld von 250 bis 1000 Euro. Mannschaftssport wie Volleyball und Handball sind bei festen Trainingsgruppen mit bis zu 30 Personen in Sporthallen wieder erlaubt, bei Kontaktsportarten wie Ringen und Judo liegt die Obergrenze bei fünf Personen.

Ob dieses Jahr Weihnachtsmärkte möglich sein werden, darüber wurde im Kabinett noch nicht gesprochen, berichtete Innenminister Stübgen. Nach derzeitigem Stand wären solche Märkte aber unter Einhaltung bestimmter Hygieneregeln nicht ausgeschlossen. Bei Demonstrationen gelte, dass die Teilnehmer untereinander Abstand halten müssen oder - wo dies nicht möglich ist - eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Damit hebt sich Brandenburg von Berlin ab, dass eine generelle Maskenpflicht für Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmern einführt. Der brandenburgische Landtagsabgeordnete Daniel Freiherr von Lützow (AfD) nannte die Berliner Regelung am Dienstag eine »Maulkorbpflicht für die politische Opposition«.

Am Sonnabend hatten in der Hauptstadt neben Neonazis auch normale Bürger und sogar Linke gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. Dazu meinte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag, jeder, der mit den Maßnahmen unzufrieden sei, müsse selbst entscheiden, mit wem er auf die Straße geht. Er hoffe, dass nach dem Wochenende, als Reichsbürger die Treppen des Reichstagsgebäudes hochstürmten, viele »nachdenklich geworden sind«, sagte Woidke. »Die Pandemie ist über den Sommer leider nicht verschwunden«, bedauerte er. Dass die Infektionszahlen in Brandenburg nur auf niedrigem Niveau steigen, sei dem besonnenen Verhalten der Bürger zu verdanken. Man müsse »vorsichtig« sein.

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