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Krankenkassenbeiträge sind auch weiterhin zu zahlen
Urteil des Bundessozialgerichts zur Betriebsrente
Rentner, die eine aus dem Arbeitslohn bezahlte Direktversicherung erhalten haben, müssen hierauf weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Das stellte das Bundessozialgericht (BSG) klar.
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