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Kirchenasyl: Staat verzögert

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Kirchengemeinden dürfen Gäste nicht mehr als »untergetaucht« behandeln

Die Praxis, dass über andere EU-Staaten eingereiste Geflüchtete erst nach 18 statt nach sechs Monaten in Deutschland bleiben dürfen, ist rechtswidrig. Doch das Innenministerium will das Urteil erst prüfen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1141474.asylpolitik-kirchenasyl-staat-verzoegert.html

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