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Kirchenasyl: Staat verzögert
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Kirchengemeinden dürfen Gäste nicht mehr als »untergetaucht« behandeln
Die Praxis, dass über andere EU-Staaten eingereiste Geflüchtete erst nach 18 statt nach sechs Monaten in Deutschland bleiben dürfen, ist rechtswidrig. Doch das Innenministerium will das Urteil erst prüfen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1141474.asylpolitik-kirchenasyl-staat-verzoegert.html
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