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Tropfendes Harz - wer haftet?

Vermieteter Stellplatz

Wer einen Pkw-Stellplatz mietet hat keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden durch tropfendes Harz und der Beseitigung des Baumes. Es liegt weder ein Mangel der Mietsache vor noch hat der Vermieter eine Pflicht, das Tropfen von Harz zu verhindern.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1141511.tropfendes-harz-wer-haftet.html

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