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Unfallflucht kein Kavaliersdelikt
Wer sich vom Unfallort entfernt
Vom abgefahrenen Seitenspiegel oder Rempler beim Einparken bis hin zum schweren Unfall mit Personenschaden - wer sich einfach vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1141804.unfallflucht-kein-kavaliersdelikt.html
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