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Architekt sollte auch Rechnungen prüfen

Urteil über fehlerhafte Dämmung

Ein Hauseigentümer ließ sein Wohnhaus umfassend modernisieren. Unter anderem sollte eine Firma an den Außenfassaden ein Wärmedämmsystem anbringen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1141811.architekt-sollte-auch-rechnungen-pruefen.html

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