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Mieterschutz vor überhöhten Modernisierungskosten

Urteil des Bundesgerichtshofs

Erneuern Vermieter noch funktionstüchtige, aber schon arg in die Jahre gekommene Bauteile und Einrichtungen im Mietshaus, dürfen sie dem Mieter nicht die vollen Kosten aufbrummen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1141816.mieterschutz-vor-ueberhoehten-modernisierungskosten.html

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