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Mieterschutz vor überhöhten Modernisierungskosten
Urteil des Bundesgerichtshofs
Erneuern Vermieter noch funktionstüchtige, aber schon arg in die Jahre gekommene Bauteile und Einrichtungen im Mietshaus, dürfen sie dem Mieter nicht die vollen Kosten aufbrummen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1141816.mieterschutz-vor-ueberhoehten-modernisierungskosten.html
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