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Bonus für gesundes Verhalten teils steuerfrei
Urteil des Bundesfinanzhofs
Der von einer Krankenkasse gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten mindert laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge, sofern der Bonus einen finanziellen Aufwand des Steuerpflichtigen ausgleicht.Der gesetzlich krankenversicherte Kläger hatte von seiner Krankenkasse insgesamt 230 Euro Bonus für »gesundheitsbewusstes Verhalten« be...
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