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Zwischenablesung nicht auf Kosten des Mieters
BGH-Urteil: Vermieter handelt rechtswidrig
Endet das Mietverhältnis mit einem Mieter nicht gleichzeitig mit dem Ende des jährlichen Abrechnungszeitraumes, also in der Regel am 31. Dezember eines Jahres, muss möglichst der Verbrauch von Strom, Gas und Heizkosten zum Ende der Mietzeit festgestellt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1142469.zwischenablesung-nicht-auf-kosten-des-mieters.html
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