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Gerichtsbeschluss: Kein Helfer, kein Mittäter
Im Lübcke-Prozess wird der Mitangeklagte Markus H. in die Freiheit entlassen.
Markus H. wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Richter halten den Mitangeklagten im Mordfall Walter Lübcke nicht mehr für »dringend verdächtig«, sich der Beihilfe strafbar gemacht zu haben. Die Nebenklage hält ihn hingegen für einen Mittäter.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1142582.luebcke-gerichtsbeschluss-kein-helfer-kein-mittaeter.html
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