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Einigung vor Gericht: Preiserhöhung nur mit Kündigungsrecht

Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hatte gegen die Tele Columbus AG Klage eingereicht, da die AG Preiserhöhungen an ihre Kunden schickte - ohne Widerspruchs- oder Sonderkündigungsrecht. Die Verbraucherschützer hielten die zugrundeliegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig. Nun einigten sich die Parteien vor Gericht.Im Frühjahr 2019 erhöhten verschiedene regional...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1142667.einigung-vor-gericht-preiserhoehung-nur-mit-kuendigungsrecht.html

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