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Einigung vor Gericht: Preiserhöhung nur mit Kündigungsrecht
Verbraucherzentrale Brandenburg
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hatte gegen die Tele Columbus AG Klage eingereicht, da die AG Preiserhöhungen an ihre Kunden schickte - ohne Widerspruchs- oder Sonderkündigungsrecht. Die Verbraucherschützer hielten die zugrundeliegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig. Nun einigten sich die Parteien vor Gericht.Im Frühjahr 2019 erhöhten verschiedene regional...
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