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Eltern des verstorbenen Kindes haben Zugang zum Konto

Urteil des Bundesgerichtshofs gegen Facebook

Eltern müssen als Erben ihres verstorbenen Kindes laut Gericht auch tatsächlich Zugang zu dessen Facebook-Konto erhalten. Es reiche nicht aus, den Eltern eine PDF-Datei des Nutzerkontos des Kindes zu übergeben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1142672.eltern-des-verstorbenen-kindes-haben-zugang-zum-konto.html

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