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Deutscher Ehevertrag trotz ausländischem Erstwohnsitz?

Notarkammer Berlin

Heutzutage ist es für deutsche Paare nicht ungewöhnlich, kurz oder auch länger gemeinsam im Ausland zu leben. Wenn sie in dieser Zeit heiraten bzw. ihre Partnerschaft eintragen lassen möchten, sollten sie Folgendes wissen: Seitdem die Europäische Güterrechtsverordnung im Januar 2019 in Kraft getreten ist, richtet sich das eheliche Güterrecht in 18 EU-Staaten nach dem Ort des ständigen Aufenthalts....

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1142673.deutscher-ehevertrag-trotz-auslaendischem-erstwohnsitz.html

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