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Pauschale Vorratsdatenspeicherung ist nicht zulässig
Ausnahmen sind laut Europäischem Gerichtshof nur bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität oder der konkreten Bedrohung der nationalen Sicherheit möglich
Um die Speicherung von Kommunikationsdaten zur späteren Abfrage durch Sicherheitsbehörden gibt es seit langem Streit. Ein Urteil des höchsten europäischen Gerichts bestärkt nun Datenschützer.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1142727.europaeischer-gerichtshof-pauschale-vorratsdatenspeicherung-ist-nicht-zulaessig.html
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