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Pflegegeld ist gegebenenfalls für die Bestattung zu verwenden
Urteil des Bundessozialgerichts
Eine Pflegegeldnachzahlung ist mit dem Tod des Hilfebedürftigen nicht immer vor dem Zugriff der Sozialhilfe geschützt. Geht die Zahlung auch nur eine Minute vorm Todeszeitpunkt auf das Konto ein, gehört das Geld zum Nachlass und muss grundsätzlich für anfallende Bestattungskosten verwendet werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1143065.pflegegeld-ist-gegebenenfalls-fuer-die-bestattung-zu-verwenden.html
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