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Auch enterbte Angehörige dürfen das Testament sehen

Rund um den letzten Willen

Auch enterbte Angehörige haben ein Recht, das Testament zu sehen. Warum sie das möchten, habe dabei keine Rolle zu spielen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1143080.testament-auch-enterbte-angehoerige-duerfen-das-testament-sehen.html

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