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»Stasi-Praktiken« keine Kündigung
Urteile in Kürze
Die Äußerung »Überhaupt erinnern mich die Methoden der [Vermieterin] an Stasi-Praktiken …« rechtfertigt vor dem Hintergrund von Überwachungsmaßnahmen, die die Vermieterin unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Mieters vorgenommen hat, weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung (Landgericht Berlin, Az. 67 S 369/18). Stellplatz-Kündigung Die Parteien begründen ein vom Besta...
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