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»Katastrophaler Paradigmenwechsel«

In Nordrhein-Westfalen wird die soziale Beratung von Geflüchteten neu geregelt

Anfang Oktober gab Nordrhein-Westfalens Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Neuregelung des Förderprogramms »Soziale Beratung von Geflüchteten« bekannt. Demnach müssten die Wohlfahrtsverbände ab Januar 2021 in der Flüchtlingsberatung der Landesunterkünfte bis zu 15 000 Euro je bewilligter Vollzeitstelle selbst zahlen. Allgemein wurden die Förderhöchstsätze in den Berat...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1143675.katastrophaler-paradigmenwechsel.html

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