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Werbungskostenabzug bei außerbetrieblichen Fortbildungen

Neues Urteil des Bundesfinanzhofs zur »ersten Tätigkeitsstätte« des Arbeitnehmers

Für Arbeitnehmer gibt es im Steuerrecht die »Erste Tätigkeitsstätte«. Ein Arbeitnehmer muss diese erste Tätigkeitsstelle regelmäßig und dauerhaft aufsuchen, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1143914.werbungskostenabzug-bei-ausserbetrieblichen-fortbildungen.html

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