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Zweckwidrige Nutzung kann untersagt werden

Wohnungseigentümergemeinschaft

Eigentümer/Mieter von Teileigentum müssen ihre nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume so nutzen, wie in der Teilungserklärung geregelt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1143915.zweckwidrige-nutzung-kann-untersagt-werden.html

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