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Verwalter darf seine Pflichten auch übertragen

WEG

Der Wohnungseigentumsverwalter ist alleine für die Umsetzung von gefassten Beschlüssen verantwortlich.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1143917.verwalter-darf-seine-pflichten-auch-uebertragen.html

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