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Kein doppeltes Sozialgeld für Kinder getrennt lebender Eltern

Wenn die Kinder geschiedener Eltern mal bei der Mutter und mal beim Vater sind

Kinder getrennt lebender Hartz-IV-Bezieher können nur bei dem Elternteil ihre Hartz-IV-Regelleistung erhalten, bei dem sie sich tatsächlich aufhalten. Erhält ein Vater für Besuche seiner Kinder deren Sozialgeld ausgezahlt, geht die Mutter in dieser Zeit leer aus.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1143929.kein-doppeltes-sozialgeld-fuer-kinder-getrennt-lebender-eltern.html

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