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Urteile in Kürze

Wenn der Aufzug defekt istDie Höhe der Minderung wegen Ausfalls des Aufzugs ist abhängig von der Geschosslage der Wohnung. Für eine Wohnung im dritten Obergeschoss ist eine Minderung von zehn Prozent angemessen. Dem Instandsetzungsanspruch des Mieters kann nicht entgegengehalten werden, es sei ohnehin der Neueinbau des Aufzugs geplant und eine Reparatur daher unwirtschaftlich (Amtsgericht Berlin-M...

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