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Keine mietvertragliche Ausgleichspflicht des Vermieters

Rechtsstreit um Schönheitsreparaturen

Für die Ausführung von nicht geschuldeten, also nicht im Mietvertrag aufgeführten Schönheitsreparaturen können Mieter keinen Kostenausgleich von ihrem Vermieter fordern.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1144548.keine-mietvertragliche-ausgleichspflicht-des-vermieters.html

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