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Parlamente müssen gefragt werden

Reform des Infektionsschutzgesetzes passiert Bundestag und Bundesrat

Die dritte Änderung und Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes kann in Kraft treten. Bundestag und Länderparlamente müssen Corona-Schutzmaßnahmen nun regelmäßig zustimmen, von den Regierungen sind Begründungen gefordert.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1144614.infektionsschutzgesetz-parlamente-muessen-gefragt-werden.html

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