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Richterliche Meinung in Urteil zur Volksverhetzung tabu

Bundesgerichtshof: Richterliche Unabhängigkeit wird mit der Aufforderung, politische Statements in einem Urteil zu unterlassen, nicht verletzt

In einem Strafurteil zur Volksverhetzung hat die politische Meinung des Richters nichts zu suchen. Das erklärte das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof. Hintergrund war eine politische Äußerung eines Amtsrichters über Merkels Flüchtlingspolitik.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145104.bundesgerichtshof-richterliche-meinung-in-urteil-zur-volksverhetzung-tabu.html

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