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Richterliche Meinung in Urteil zur Volksverhetzung tabu
Bundesgerichtshof: Richterliche Unabhängigkeit wird mit der Aufforderung, politische Statements in einem Urteil zu unterlassen, nicht verletzt
In einem Strafurteil zur Volksverhetzung hat die politische Meinung des Richters nichts zu suchen. Das erklärte das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof. Hintergrund war eine politische Äußerung eines Amtsrichters über Merkels Flüchtlingspolitik.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145104.bundesgerichtshof-richterliche-meinung-in-urteil-zur-volksverhetzung-tabu.html
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