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Angestellte der Plattform

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied über den Beschäftigungsstatus eines Crowdworkers

Crowdworker sind häufig an Anweisungen gebunden, die typisch für Angestellte sind. Trotzdem gibt es viel Streit über ihr Beschäftigungsverhältnis. Nun entschied das Bundesarbeitsgericht - zugunsten eines Crowdworkers.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145172.bundesarbeitsgericht-angestellte-der-plattform.html

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