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Kurdische Flagge erlaubt

Bayerisches Gericht urteilt zugunsten eines Demonstranten

Ein Mann, der die Fahne der kurdischen Frauenverteidigungseinheiten in der Öffentlichkeit gezeigt hatte, erzielte nun einen juristischen Erfolg. Das Urteil könnte richtungsweisend sein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145253.ypg-fahne-kurdische-flagge-erlaubt.html

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