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Keine Anrechnung

Sterbegeld und BAföG

Das Sterbegeld ist bei BAföG-Berechnung nicht als Einkommen zu werten. Es dient zum Lebensunterhalt oder der Deckung von Ausbildungskosten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1146101.keine-anrechnung.html

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