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Mangel bei über zehn Prozent
Rückabwicklung wegen Wohnflächendifferenzen?
Ein Immobilienkaufvertrag muss erhebliche Wohnflächendifferenzen haben, wenn an der Grunderwerbssteuer gerüttelt werden soll.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1146105.mangel-bei-ueber-zehn-prozent.html
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