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Dürfen Temposünder in die Rohmessdaten einsehen?

streit vor gericht um bussgeldbescheide

In Bußgeldverfahren wegen Tempoverstößen haben Verteidiger grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu allen relevanten Informationen, auch wenn sie nicht in Gerichtsakten aufgenommen wurden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1146574.duerfen-temposuender-in-die-rohmessdaten-einsehen.html

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