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Die damaligen Zuschläge zählen nicht als Arbeitsentgelt
BSG-Urteil: Keine höhere Rente für DDD-Volkspolizisten
Seit Jahren kämpfen ehemalige Volkspolizisten für höhere Renten. Sie zogen bis vor das Bundessozialgericht (BSG). Nun gibt es ein Urteil - aber nicht zu ihrem Vorteil.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1146589.die-damaligen-zuschlaege-zaehlen-nicht-als-arbeitsentgelt.html
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