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Väter auch gegen ihren Willen zum Umgang verpflichtet

umgang mit kindern nach der trennung der eltern

Väter sind auch gegen ihren Willen zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet. Vor Gericht wurde ein Kläger unmissverständlich an seine elterlichen Pflichten erinnert.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1146909.vaeter-auch-gegen-ihren-willen-zum-umgang-verpflichtet.html

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