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Wer zahlt für die immer weiter wachsende Kinderbetreuung?
Corona-Sonderurlaub und Verdienstausfallentschädigung
Erwerbstätige, die wegen Betreuung ihrer Kinder nicht arbeiten können, haben Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung. Darüber informiert der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1146918.wer-zahlt-fuer-die-immer-weiter-wachsende-kinderbetreuung.html
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