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Ein Satz, eine Leerstelle

Mit einer Formalie geben die Richter Hinweise darauf, wie sie im Mordfall Lübcke urteilen werden

Im Mordfall Walter Lübcke droht dem Hauptangeklagten Stephan Ernst eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Mitangeklagte Markus H. könnte auf freiem Fuß bleiben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147026.luebcke-prozess-ein-satz-eine-leerstelle.html

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