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Mehr Klarheit bei den digitalen Arbeitsformen
Arbeitnehmerschutz auch für Crowdworker
Neue digitale Arbeitsformen dürfen Arbeitnehmerschutzrechte nicht aushebeln. Binden Online-Plattformen vermeintlich freiberufliche Crowdworker eng an sich, kann eine Arbeitnehmertätigkeit vorliegen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147488.mehr-klarheit-bei-den-digitalen-arbeitsformen.html
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