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Reformbedarf im Wahljahr

Ersatzkassen warnen auch für 2022 vor einer absehbar angespannten Finanzlage bei den gesetzlichen Krankenversicherungen

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Betreuung in Pflegeheimen wird immer teurer. Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige zu zahlen haben, stiegen zuletzt auf durchschnittlich 2068 Euro pro Monat, wie aus Daten des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) mit Stand 1. Januar hervorgeht. Damit erhöhte sich dieser Betrag im Vergleich zu Anfang 2020 um 128 Euro. Auch wegen dieser Entwicklung sieht der VDEK Reformbedarf bei der Pflegeversicherung, wie der ehrenamtliche Vorsitzende der Kassenorganisation, Uwe Klemens, am Mittwoch in Berlin erklärte.

Von den 4,2 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland sind bereits heute etwa zehn Prozent auf Sozialhilfe angewiesen. Dieser Anteil werde noch steigen, wenn nichts geschieht, erklärte Klemens. Im Namen des VDEK, dem unter anderem die Techniker und die Barmer Krankenversicherung angehören, forderte er, dass die geplante Pflegefinanzreform noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden müsse. Der VDEK setzt dabei auf den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Danach soll der Eigenanteil für die reine Pflege (ohne Kosten für Unterbringung und Ernährung) bei maximal 700 Euro pro Monat gedeckelt werden, begrenzt auf 36 Monate. Spahns Konzept sieht auch einen dauerhaften Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung vor, außerdem eine leichte Anhebung des Zuschlags auf Pflegebeiträge für Versicherte ohne Kinder. Klemens merkte dazu an, dass auch die Bundesländer in der Pflicht seien, sie hätten die Bewohner von Pflegeheimen von den Investitionskosten zu entlasten.

Ähnlich konkrete Ansätze liegen bisher nur für wenige Felder der Gesundheitspolitik vor. Jedoch haben die gesetzlichen Krankenkassen Sorgen, dass pandemiebedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen sowie Kosten aus neuen Gesundheitsgesetzen bei ihnen auch 2022 ein dickes Defizit verursachen. Die Lücke in ihrer Bilanz war schon für 2021 mit etwa 16 Milliarden Euro beziffert worden. Gefüllt wurde sie mit einem Bundeszuschuss von fünf Milliarden Euro und der Auflösung von Kassenrücklagen in Höhe von 8 Milliarden Euro. Der Rest kommt über Erhöhungen des Zusatzbeitrages für die Krankenversicherungen in diesem Jahr: 40 von 102 gesetzlichen Versicherungen haben diese Beitragskomponente angehoben, betroffen sind 37 Millionen Mitglieder. Es ging hier um 0,2 bis 0,5 Prozentpunkte mehr.

Für 2022 könnte das deutlich ansteigen, denn zumindest Kassenrücklagen in der jetzt aufgelösten Höhe wird es nicht mehr geben. Um die Kosten der Gesundheitsversorgung tragen zu können, wäre eine Verdoppelung des Zusatzbeitrages auf 2,5 Prozent nötig, unterstreicht auch der VDEK. Die Zahl dürfte im Bundestagswahlkampf eine Rolle spielen, wenn sich die Parteien zur Finanzierung der Sozialsysteme positionieren müssen. Bislang wird hier noch Zurückhaltung geübt.

Ebenfalls Reformbedarf zeigt sich bei der Struktur der Krankenhauslandschaft. Der VDEK hat sich dazu die Verteilung der Covid-19-Behandlungen auf die verschiedenen Krankenhausarten in Deutschland angesehen. Etwa 72 Prozent der Krankenhäuser mit somatischen Fachabteilungen (1438) haben Ersatzkassenversicherte mit Covid-19 behandelt. In nur 36,5 Prozent dieser Krankenhäuser wurden diese Patienten intensivmedizinisch behandelt. Während leichte Fälle überwiegend ambulant versorgt wurden, so VDEK-Vorstand Ulrike Elsner, gab es wohl eine Patientenwanderung von den ländlichen Regionen in die Schwerpunkthäuser in den Ballungsregionen.

Es habe sich gezeigt, dass planbare Eingriffe, wie Operationen von Knie- und Hüftprothesen, oft problemlos aufgeschoben werden konnten. Dies belegen Fallzahlrückgänge in Höhe von über 50 Prozent. Elsner sieht hier ein »Fehlbelegungspotenzial« und erläutert: »Es liegt auf der Hand, dass nicht alle verschobenen Krankenhausbehandlungen zwingend erforderlich waren und auch nicht zwingend nachgeholt werden müssen.« Unter dem Strich sieht Elsner, auch wegen eines grundlegenden Fachkräftemangels, die Notwendigkeit eines Bund-Länder-Paktes für eine moderne Krankenhausstruktur mit weniger kleinen Häusern. Die Planung dieses Bereiches sollte über die Grenzen der Bundesländer hinaus erfolgen.

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