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Mitangeklagter im Lübcke-Prozess bleibt auf freiem Fuß

Angehörige des Regierungspräsidenten unzufrieden mit Urteil über Mitangeklagten

Im Verfahren um den Mord an Walter Lübcke und den versuchten Mord an Ahmed I. ist ein Urteil gefallen. Stephan Ernst wurde wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147587.walter-luebcke-mitangeklagter-im-luebcke-prozess-bleibt-auf-freiem-fuss.html

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