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Keine Umlage allein auf Mieterinnen und Mieter

CO 2 -Kosten im Mietsektor

Mit der Einführung des CO2-Preises zum 1. Januar 2021 werden im Gebäudesektor die Kosten zu 100 Prozent an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht. Dadurch verpufft der Effekt im Mietwohnbereich völlig.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147787.mieten-keine-umlage-allein-auf-mieterinnen-und-mieter.html

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