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Die notarielle Vorsorgevollmacht entlastet

organspende und patientenverfügung

Die Entscheidung, ob die eigenen Organe nach dem Tod gespendet werden dürfen oder nicht, sollte jeder selbst treffen. Sinnvoll ist eine rechtzeitige notarielle Vorsorgevollmacht, rät die Notarkammer Berlin.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147793.die-notarielle-vorsorgevollmacht-entlastet.html

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