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Beschwerde gegen Auswertung von Handydaten bei Flüchtlingen eingereicht

Gesellschaft für Freiheitsrechte wendet sich an den Bundesdatenschutzbeauftragten und klagt zudem vor Gericht

Seit 2017 dürfen Handydaten von Asylbewerbern ausgewertet werden, um deren Identität zu klären. Das ist selbst möglich, wenn es keinen Verdacht gibt, dass ein Flüchtling falsche Angaben gemacht hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1148030.asylverfahren-beschwerde-gegen-auswertung-von-handydaten-bei-fluechtlingen-eingereicht.html

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