Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Umgang der Erben mit offenen Forderungen

Rund um die erbschaft einer immobilie

Hat der Erblasser kein Testament verfasst, so greift innerhalb kürzester Zeit die gesetzliche Erbfolge. Existiert ein Testament, wird der Erbe vom Nachlassgericht über die Testamentseröffnung informiert.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1148092.umgang-der-erben-mit-offenen-forderungen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.