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Menschenrechtsgerichtshof weist Klage gegen Deutschland zu Kundus ab
Vater, der zwei Söhne verloren hat, hatte Bundesrepublik Verstöße gegen Menschenrechtskonvention vorgeworfen
Der afghanische Familienvater Hanan warf Deutschland vor, nicht ausreichend zu einem verheerenden Luftangriff ermittelt zu haben und zog vor den Europäischer Menschenrechtsgerichtshof. Nun wiesen die Straßburger Richter die Klage einstimmig ab.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1148377.nato-angriff-in-afghanistan-menschenrechtsgerichtshof-weist-klage-gegen-deutschland-zu-kundus-ab.html
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