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Menschenrechtsgerichtshof weist Klage gegen Deutschland zu Kundus ab

Vater, der zwei Söhne verloren hat, hatte Bundesrepublik Verstöße gegen Menschenrechtskonvention vorgeworfen

Der afghanische Familienvater Hanan warf Deutschland vor, nicht ausreichend zu einem verheerenden Luftangriff ermittelt zu haben und zog vor den Europäischer Menschenrechtsgerichtshof. Nun wiesen die Straßburger Richter die Klage einstimmig ab.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1148377.nato-angriff-in-afghanistan-menschenrechtsgerichtshof-weist-klage-gegen-deutschland-zu-kundus-ab.html

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