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Ignoranz gegenüber Kundus-Opfern

Der Europäische Gerichtshof konnte bei Klage gegen Deutschland keine Menschenrechtsverstöße feststellen

In Straßburg urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Deutschland habe bei der Aufarbeitung der Bombennacht von 2009 im afghanischen Kundus ausreichend ermittelt. Geklagt hatte Abdul Hanan, der in der Bombennacht seine acht und zwölf Jahre alten Söhne verlor.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1148408.europaeischer-gerichtshofs-fuer-menschenrechte-ignoranz-gegenueber-kundus-opfern.html

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