Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Kristina Hänel reicht Verfassungsbeschwerde ein

Der Streit um Paragraf 219a und das Informieren über Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen soll in Karlsruhe entschieden werden

Die Ärztin Kristina Hänel zieht gegen ihre Verurteilung wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dies teilte die bekannte Ärztin am Freitagnachmittag auf Twitter mit.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1148557.paragraf-a-kristina-haenel-reicht-verfassungsbeschwerde-ein.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.