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Kristina Hänel reicht Verfassungsbeschwerde ein
Der Streit um Paragraf 219a und das Informieren über Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen soll in Karlsruhe entschieden werden
Die Ärztin Kristina Hänel zieht gegen ihre Verurteilung wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dies teilte die bekannte Ärztin am Freitagnachmittag auf Twitter mit.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1148557.paragraf-a-kristina-haenel-reicht-verfassungsbeschwerde-ein.html
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