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Die verbindliche Anerkennung

Bundesgerichtshof zu Betriebskostenabrechnung

Formelle Mängel und die Verkürzung der Einwendungsfrist stehen der Wirksamkeit einer Vereinbarung über die verbindliche Anerkennung der Betriebskostenabrechnung nicht entgegen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1148656.die-verbindliche-anerkennung.html

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