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Der Verkauf des gesamten Warensortiments ist erlaubt, wenn ...
corona-verordnung und rechte der einkäufsmärkte
Noch bis zum 7. März gelten die Bund-Länder-Beschlüsse. Geöffnet sind uneingeschränkt die Einkaufsmärkte. Doch dürfen sie ihr gesamtes Warensortiment anbieten?
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1148960.der-verkauf-des-gesamten-warensortiments-ist-erlaubt-wenn.html
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