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Hautfarbe als Kontrollgrund
Eigentlich darf niemand ohne Anlass nur wegen seiner Hautfarbe kontrolliert werden. Doch es gibt Ausnahmen, die umstritten sind
Die Hafenstraße in Hamburg und der Görlitzer Park in Berlin sind Orte, die laut Polizei kriminalitätsbelastet sind. Demzufolge dürften Beamt*innen ohne Verdacht kontrollieren, heißt es. Dies trifft besonders Schwarze Menschen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1149049.racial-profiling-hautfarbe-als-kontrollgrund.html
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