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Kassel darf sich nicht wiederholen

Robert D. Meyer wägt die Grundrechte des Einzelnen ab

Das im Grundgesetz verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit gilt auch in der Pandemie. Doch von Gerichten ausgehandelte Kompromisse mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit stoßen an ihre Grenzen, wenn die Beteiligten den Ernst der Pandemie herunterspielen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1149821.demonstrationsrecht-kassel-darf-sich-nicht-wiederholen.html

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