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Abgabefrist um sechs Monate verlängert

Einkommensteuererklärung 2019

Auch der Bundesrat hat zugestimmt: Die Steuererklärung 2019 muss erst am 31. August 2021 beim Finanzamt vorliegen. Das gilt aber nur für Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins oder Mandanten von Steuerberatern.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1149899.abgabefrist-um-sechs-monate-verlaengert.html

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